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Regeln im Wald
- Zur Brutzeit (April bis Juni) sind Aktivitäten im Unterholz zu unterlassen.
- Bäume und andere Pflanzen nicht beschädigen.
- Nur an erlaubten Stellen Feuer machen.
- Keine Jungtiere anfassen.
- Geschützte Pflanzen nicht pflücken.
- Junge Triebe nicht abbrechen.
- Keine unbekannten Pilze mitnehmen.
- Abfälle mitnehmen.
- Keinen Plastik verbrennen.
In Naturschutzgebieten
Die Naturschutzgebiete in der Schweiz sind mit grünen Schildern gekennzeichnet, auf denen eine Eule und ein Kleeblatt abgebildet sind.

- Die Wege nicht verlassen.
- Hunde an der Leine führen.
- Keinen Abfall liegen lassen.
- Kein Feuer machen.
- Keine Pflanzen pflücken und keine Tiere fangen.
Weitere Informationen
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